Mitgliedschaft Wohnungsgenossenschaft 1959 eG

Meilensteine der Genossenschaft

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Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer Beitrittserklärung. Über die Aufnahme in die Genossenschaft beschließt der Vorstand. Bei der Aufnahme in die Genossenschaft ist ein Eintrittsgeld von 50,00 Euro zu zahlen.

 

Rechte der Mitglieder

die wohnliche Versorgung

die Betreuung durch die Genossenschaft

die Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Einrichtungen der Genossenschaft

das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung

 

Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Der Vorstand legt den Lagebericht und den Jahresabschluß vor. Der Aufsichtsrat berichtet über seine Tätigkeit.

Kosten

Das Mitglied beteiligt sich an der Genossenschaft aufgrund einer Beitrittserklärung durch Übernahme eines oder mehrerer Geschäftsanteile. Der Geschäftsanteil beträgt 200,00 Euro.

Für eine 3 Raumwohnung sind 5 Anteile und für eine 2 Raumwohnung 4 Anteile zu erbringen.

Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann aus folgenden Gründen enden und erfolgt in jedem Fall schriftlich:
Kündigung, Übertragung des Geschäftsguthabens, Tod oder Ausschluss.