Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer Beitrittserklärung. Über die Aufnahme in die Genossenschaft beschließt der Vorstand. Bei der Aufnahme in die Genossenschaft ist ein Eintrittsgeld von 50,00 Euro zu zahlen.
Rechte der Mitglieder
die wohnliche Versorgung
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die Betreuung durch die Genossenschaft
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die Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Einrichtungen der Genossenschaft
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das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Der Vorstand legt den Lagebericht und den Jahresabschluß vor. Der Aufsichtsrat berichtet über seine Tätigkeit.
Kosten
Das Mitglied beteiligt sich an der Genossenschaft aufgrund einer Beitrittserklärung durch Übernahme eines oder mehrerer Geschäftsanteile. Der Geschäftsanteil beträgt 200,00 Euro.
Für eine 3 Raumwohnung sind 5 Anteile und für eine 2 Raumwohnung 4 Anteile zu erbringen.
Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann aus folgenden Gründen enden und erfolgt in jedem Fall schriftlich:
Kündigung, Übertragung des Geschäftsguthabens, Tod oder Ausschluss.